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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13 (https://dejure.org/2013,33985)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2013 - 14 A 2401/13 (https://dejure.org/2013,33985)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 (https://dejure.org/2013,33985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der Vergnügungssteuer als Lenkungszweck zur Eindämmung des Bestands an Geldspielgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 25 K 3444/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
    vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 (118).

    Nur wenn die steuerliche Lenkung nach Gewicht und Auswirkung einer verbindlichen Verhaltensregel nahekommt, die Finanzfunktion der Steuer also durch eine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter verdrängt wird, bietet die Besteuerungskompetenz keine ausreichende Rechtsgrundlage vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 (118).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
    vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 u. a. -, BVerfGE 122, 210 (231 f.).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
    vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 98, 265 (301).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
    vgl. zu dieser Rechtsfigur BVerfG, Beschluss vom 27.3.2012 - 2 BvR 2258/09 -, BVerfGE 130, 372 (392) m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
    vgl. im Einzelnen zur Abwälzbarkeit der Steuer OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, NRWE Rn. 126 ff.
  • VG Köln, 12.02.2014 - 24 K 1560/13

    Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zu Vergnügungssteuern für

    Er darf daher keine Steuerregelung mit der Wirkung treffen, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Auch kann dem AG GlüStV nicht entnommen werden, dass eine Unterstützung der Ziele des Gesetzes durch die - im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits existierende - Steuer ausgeschlossen sein sollte, vgl. in diesem Sinne: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 - und Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, Rn. 24 ff., beide juris.

    Aus dem Vortrag der Klägerin zu den Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Freiheit und den Belastungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben der Spielverordnung kann nicht auf die fehlende Abwälzbarkeit der Steuer geschlossen werden, vgl. so auch zur Vergnügungssteuer in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen: OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013, - 25 K 1577/13 -, n.v.

    Mit der Vergnügungssteuererhebung wird als Hauptzweck beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b KAG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 1. Halbs. der Abgabenordnung), vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

  • VG Köln, 25.11.2015 - 24 K 3425/15

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Er darf daher keine Steuerregelung mit der Wirkung treffen, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Auch kann dem AG GlüStV nicht entnommen werden, dass eine Unterstützung der Ziele des Gesetzes durch die - im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits existierende - Steuer ausgeschlossen sein sollte, vgl. in diesem Sinne: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, juris, und Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris Rn. 24 ff.

    Aus dem Vortrag der Klägerin zu den Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Freiheit und den Belastungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben der Spielverordnung kann nicht auf die fehlende Abwälzbarkeit der Steuer geschlossen werden, vgl. zur hiesigen Satzung: OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 14 A 549/15 - so auch zur Vergnügungssteuer in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September, 2014 - 14 A 781/14 -, vom 18. Februar 2014, - 14 A 2592/13 -, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013, - 25 K 1577/13 -, n.v.

    Mit der Vergnügungssteuererhebung wird als Hauptzweck beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b KAG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 1. Halbsatz der Abgabenordnung- AO), vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2014, - 781/14 -, juris und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

  • VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 5036/13

    Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zu Vergnügungssteuern für

    Er darf daher keine Steuerregelung mit der Wirkung treffen, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Auch kann dem AG GlüStV nicht entnommen werden, dass eine Unterstützung der Ziele des Gesetzes durch die - im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits existierende - Steuer ausgeschlossen sein sollte, vgl. in diesem Sinne: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, juris, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris Rn. 24 ff.

    Aus dem Vortrag der Klägerin zu den Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Freiheit und den Belastungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben der Spielverordnung kann nicht auf die fehlende Abwälzbarkeit der Steuer geschlossen werden, vgl. so auch zur Vergnügungssteuer in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen: OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2014, - 14 A 2592/13 -, und vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013, - 25 K 1577/13 -, n.v.

    Mit der Vergnügungssteuererhebung wird als Hauptzweck beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b KAG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 1. Halbsatz der Abgabenordnung), vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

  • VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 5091/13

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Er darf daher keine Steuerregelung mit der Wirkung treffen, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Auch kann dem AG GlüStV nicht entnommen werden, dass eine Unterstützung der Ziele des Gesetzes durch die - im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits existierende - Steuer ausgeschlossen sein sollte, vgl. in diesem Sinne: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, juris, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris Rn. 24 ff.

    Aus dem Vortrag der Klägerin zu den Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Freiheit und den Belastungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben der Spielverordnung kann nicht auf die fehlende Abwälzbarkeit der Steuer geschlossen werden, vgl. so auch zur Vergnügungssteuer in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen: OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2014, - 14 A 2592/13 -, und vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013, - 25 K 1577/13 -, n.v.

    Mit der Vergnügungssteuererhebung wird als Hauptzweck beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b KAG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 1. Halbsatz der Abgabenordnung), vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

  • FG Bremen, 20.02.2014 - 2 K 84/13

    Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten nach dem Bremisches

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrags zu wahren (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Januar 2013 14 A 2219/12, juris Rz 16; vom 4. Juni 2013 14 A 1118/13, juris Rz 23; vom 3. Juli 2013 14 A 1158/13, juris Rz 16; vom 18. September 2013 14 A 1903/13, juris Rz 30; vom 24. September 2013 14 A 1782/13, juris Rz 19; vom 26. November 2013 14 A 2401/13, juris 24).

    In diesem Rahmen verbleiben dem Automatenaufsteller Spielräume für eine betriebswirtschaftliche Planung und Kalkulation (vgl. BFH, Beschluss vom 27. November 2009 II B 102/09, juris Rz 44; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2011 4 L 323/09, juris Rz 33 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2013 14 A 2401/13, juris Rz 11).

    Zumindest ist für eine kumulative Gesamtbetrachtung erforderlich, dass es sich um Eingriffe mit gleichem Regelungsziel in den gleichen Lebensbereich handelt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2013 14 A 2401/13, juris Rz 17 f. m.w.N.).

    Für die verbleibenden Spielhallen erhöht dies deren Auslastung und verbessert die Möglichkeit zu Preiserhöhungen im Rahmen der SpielV und damit zu Umsatz- und Gewinnsteigerungen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2013 14 A 2401/13, juris Rz 22).

  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

    Er darf daher keine Steuerregelung mit der Wirkung treffen, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris.

    Auch kann dem AG GlüStV NRW nicht entnommen werden, dass eine Unterstützung der Ziele des Gesetzes durch die - im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits existierende - Steuer ausgeschlossen sein sollte, vgl. in diesem Sinne: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 14 A 1677/13 -, und vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris.

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. im Einzelnen zur Abwälzbarkeit der Steuer OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 14 A 1677/13 -, juris, vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris Rn. 24 ff. und vom 15. Juli 2016 - 14 A 1149/16 -, juris.

    Die Ansicht der Klägerin, dass es wegen der Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Freiheit und den Belastungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags, der Vorgaben der Spielverordnung sowie weiterer (bau)ordnungsrechtlicher Vorschriften und fiskalischer Beschränkungen an einer Abwälzbarkeit der Steuer fehle, trägt ebenso wenig wie die Behauptung, es sei ihr nach den Regelungen der Spielverordnung untersagt, sich des "Repertoires der Betriebswirtschaftslehre" zu bedienen, vgl. zur Vergnügungssteuer in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 14 A 781/14 -, vom 18. Februar 2014 - 14 A 2592/13 -, und vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013     - 25 K 1577/13 -, n.v.

  • VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 7486/13

    Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung; Geldspielgeräte; Abwälzbarkeit

    Er darf daher keine Steuerregelung mit der Wirkung treffen, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Auch kann dem AG GlüStV nicht entnommen werden, dass eine Unterstützung der Ziele des Gesetzes durch die - im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bereits existierende - Steuer ausgeschlossen sein sollte, vgl. in diesem Sinne: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2013, - 14 A 1677/13 -, juris, und vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris Rn. 24 ff.

    Aus dem Vortrag der Klägerin zu den Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Freiheit und den Belastungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben der Spielverordnung kann nicht auf die fehlende Abwälzbarkeit der Steuer geschlossen werden, vgl. so auch zur Vergnügungssteuer in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen: OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2014, - 14 A 2592/13 -, und vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2013, - 25 K 1577/13 -, n.v.

    Mit der Vergnügungssteuererhebung wird als Hauptzweck beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b KAG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 1. Halbsatz der Abgabenordnung), vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013, - 14 A 2401/13 -, juris.

  • FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13

    Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungsgemäß und

    Zumindest ist für eine kumulative Gesamtbetrachtung erforderlich, dass es sich um Eingriffe mit gleichem Regelungsziel in den gleichen Lebensbereich handelt (vgl. FG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2014 2 K 84/13 (1), EFG 2014, 964; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2013 14 A 2401/13, juris m. w. N.).
  • VG Arnsberg, 29.08.2019 - 5 K 4315/18

    Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede

    vgl. zur Bedeutung der Kumulation der Belastungen OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2013 - 14 A 2401/13 -, NRWE Rn. 16 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5800/14

    Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab;

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11408/10 -, Rn. 66; OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2013 - 14 A 2401/13 -, Rn. 5, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 2 K 2423/18

    Zulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer auf den Brutto-Wetteinsatz

  • VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht;

  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15

    Beherbergungsabgabe ; Gleichartigkeitsverbot ; strukturelles Vollzugsdefizit ;

  • VG Lüneburg, 21.01.2016 - 2 A 156/14

    Doppelbesteuerung; kalkulatorische Abwälzbarkeit; Kalkulierbarkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - 14 A 2374/16

    Zuordnung der Erhebung der Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer; Gleichbehandlung

  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2015 - 2 K 1556/15

    Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Fläckenmaßstab;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2016 - 14 A 3047/15

    Vereinbarkeit einer gemeindlichen Vergnügungssteuersatzung im Ergebnis mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - 14 A 781/14

    Deckung einer Steuererhebung durch die Steuerkompetenz des Art. 105 Abs. 2a GG

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5359/14

    Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2016 - 14 A 1149/16

    Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer; Erlass der Vergnügungssteuersatzung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - 14 A 2225/15

    Rechtmäßigkeit einer Satzung zur Erhebung der Spielgerätesteuer; Zulässigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 37/15

    Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab;

  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 2 K 2424/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 14 A 1730/15

    Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spielgeräte und sonstige Vergnügungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - 14 A 1353/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer gegenüber einem

  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2015 - 2 K 3021/15

    Verpflichtung des Inhabers zweier Geschäftslokale zur Zahlung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 14 A 793/15

    Umfang der Länder zur Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und

  • VG Gelsenkirchen, 19.07.2019 - 2 K 61/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2015 - 14 B 857/15

    Erlaubnispflicht des gewerbsmäßigen Aufstellens von Glücksspielgeräten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 14 A 528/14

    Vergnügungssteuererhebung bei Aufstellen von Automaten mit Gewinnmöglichkeiten in

  • VG Gelsenkirchen, 24.03.2020 - 2 K 5005/19
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